AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Abanex Unternehmensgruppe (Stand: 1.Juli 2005)

1. Geltungsbereich / Begriffsbestimmungen

1. Die Abanex Unternehmensgruppe, Detlef Schumacher, Karl-Marx-Allee 137, 10243 Berli (nachfolgend kurz "Abanex" genannt) betreibt das Internetportal / den Online-Dienst www.expertinnen24.de (nachfolgend kurz "Internetportal" genannt), in dem sich weibliche Führungskräfte und weitere Firmeninhaberinnen (nachfolgend kurz "Vertragspartnerinnen" genannt) durch Verlinkungen auf bestehende Internetpräsentationen oder Erstellung von Internetpräsentationen nebst Verlinkungen auf die selben aufnehmen lassen können. Das Internetportal ist eine Plattform, die es Vertragspartnerinnen ermöglicht, sich potentiellen Auftraggeberinnen (nachfolgend kurz "Auftraggeberin" genannt) im Internet ("www", "world wide web") zu präsentieren und Auftraggeberinnen ermöglicht, sich über Vertragspartnerinnen beziehungsweise deren angebotene Leistungen etc. zu informieren, mit Vertragspartnerinnen in Kontakt zu treten sowie Ausschreibungen / Anfragen zu veröffentlichen / einzustellen. Vertragspartnerinnen werden in dem Internetportal nach Rubriken (Gewerken beziehungsweise Tätigkeiten) und Gebieten sortiert ausschließlich über eine Verlinkung zu ihren Internetpräsentationen geführt. Angebot und Nachfrage innerhalb des "virtuellen Marktplatzes" des Internetportals werden von Abanex zu den nachfolgenden Bedingungen zusammengeführt.

2. Als Internetpräsentation gilt für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Zusammenfassung aller erstellten, veröffentlichten und unter einer Domain beziehungsweise über Verlinkungen unter mehreren Domains im Internet zugänglichen einzelnen Seiten. Als Inhalt einer Internetpräsentation gilt für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen alle in dieser enthaltenen Informationen, wie zum Beispiel Firmenlogos, Fotos, Abbildungen und Texte etc.

3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Vertragspartnerinnen oder Auftraggeberinnen und Abanex für alle von Abanex erbrachten und zu erbringenden Leistungen. Darüber hinaus gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Annahme und Ausführung aller Aufträge innerhalb des Internetportals, also insbesondere für die Einstellung von Ausschreibungen / Anfragen und Angeboten in dem Internetportal, die Bearbeitung von Nachfragen der Vertragspartnerinnen und die Weiterleitung von Ausschreibungen / Anfragen von Auftraggeberinnen an Vertragspartnerinnen. Sofern nicht explizit anders angegeben, gelten die Rechte und Pflichten dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Vertragspartnerin in gleichem Umfang auch für eine Auftraggeberin.

4. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen von Vertragspartnerinnen oder Auftraggeberinnen haben grundsätzlich keine Geltung, sofern nichts abweichendes von Abanex schriftlich bestätigt wird.

2. Dienstleistungen von Abanex / Nutzungsberechtigung der Vertragspartnerin

1. Abanex gewährt einer Vertragspartnerin aufgrund einer gesondert zu schließenden Vereinbarung die Möglichkeit, ihr Unternehmen / ihre Tätigkeit etc. innerhalb des Internetportals in einer von der Vertragspartnerin gewünschten Rubrik (Gewerken beziehungsweise Tätigkeiten) in einem Gebiet zu präsentieren; die Präsentation ist nach Abschluss einer gesonderten Vereinbarung zwischen Abanex und einer Vertragspartnerin gegen Zahlung eines gesondert zu vereinbarenden Entgeltes auch in mehr als einer von der Vertragspartnerin gewünschten Rubriken (Gewerken beziehungsweise Tätigkeiten) und / oder in mehr als einem Gebiet möglich.

2. Nach Wunsch der Vertragspartnerin erfolgt diese Präsentation entweder im Wege der Verlinkung einer bereits vorhandenen Internetpräsentation der Vertragspartnerin (siehe auch 4. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) oder durch Erstellung einer Internetpräsentation durch Abanex für die Vertragspartnerin und deren anschließende Verlinkung (siehe auch 3. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen).

3. Weiterhin kann Abanex der Vertragspartnerin aufgrund einer gesondert zu schließenden Vereinbarung Zugriff zu weiteren von Abanex angebotenen Dienstleistungen, wie zum Beispiel das zur Verfügung stellen von Anfragen / Ausschreibungen von Auftraggeberinnen, sofern solche vorhanden sind, gewähren.

4. Im übrigen richtet sich die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von Abanex durch Vertragspartnerinnen und alle Dritte nach den gesonderten Nutzungsbedingungen des Internetportals in der jeweils gültigen Fassung, die in diesem veröffentlicht sind.

5. Abanex ist berechtigt, zur Durchführung der mit einer Vertragspartnerin oder Auftraggeberin vereinbarten Leistungen etc. alle ihr von diesem mitgeteilten und alle weiteren ihr von dieser bekannten Daten zu speichern und unter Zuhilfenahme der elektronischen Datenverarbeitung zu ver- / bearbeiten; die einschlägigen Datenschutzbedingungen sind zu beachten. Eine Vertragspartnerin oder Auftraggeberin verpflichtet sich, alle Änderungen der von ihr der Abanex mitgeteilten Daten der Abanex jeweils unverzüglich mitzuteilen; sofern sie dies unterlässt, haftet sie für alle der Abanex durch die Unterlassung entstehenden Schäden, insbesondere für eine Vergütung gemäß 5., Nr. 1, Satz 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen; zusätzlich kann Abanex in diesem Fall von der Vertragspartnerin oder Auftraggeberin für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand etc. eine pauschale Gebühr in Höhe von netto 5,00 € zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer verlangen, die unverzüglich nach Zugang einer entsprechenden Rechnung, Zahlungsanforderung oder Einzugsmitteilung fällig und zahlbar ist.

6. Abanex ist ferner berechtigt, zur Durchführung der mit einer Vertragspartnerin oder Auftraggeberin vereinbarten Leistungen auf ihre Kosten Dritten einen entsprechenden Unterauftrag zu erteilen. Durch den Vertrieb der Leistungen von Abanex an Vertragspartnerinnen oder Auftraggeberinnen darf diesen neben den in gesondert vereinbarten Entgelten gegebenenfalls enthaltenen keine weiteren Kosten entstehen.

7. Abanex ist zudem berechtigt, alle vertraglich bestehenden Rechte und Pflichten ganz oder in Teilen jederzeit durch einfache Anzeige gegenüber der Vertragspartnerin oder Auftraggeberin auf ein mit ihr verbundenes Unternehmen oder eine Gesellschaft mit einer ihr identischen Gesellschafterstruktur zu übertragen. In diesem Fall gelten die Vereinbarungen zwischen Abanex und der Vertragspartnerin oder Auftraggeberin als zwischen dem Unternehmen / der Gesellschaft, dem / der die Rechte und Pflichten übertragen wurden, und der Vertragspartnerin oder Auftraggeberin vereinbart.

3. Erstellung der Internetpräsentation der Vertragspartnerin / Leistungsumfang

1.
Eine Internetpräsentation der Vertragspartnerin wird auf Basis eines Templates (Vorlage), das Abanex der Vertragspartnerin bei Vertragsschluss vorgelegt und diese ausgewählt hat und in das die Inhalte der Vertragspartnerin von Abanex eingefügt werden, ausschließlich nach Vorgaben der Vertragspartnerin erstellt; mit der Erstellung muss von Abanex erst begonnen werden, wenn der nachfolgend angegebene Inhalt Abanex vollständig und nach Art und Güte wie nachstehend angegeben vorliegt sowie die Vertragspartnerin eine gegebenenfalls gesondert vereinbarte Einrichtungsgebühr vollständig an Abanex entrichtet hat. Der von Abanex hierzu benötigte Inhalt wird ihr von der Vertragspartnerin jeweils spätestens innerhalb von drei Wochen (Zugang) nach formfreier Aufforderung von Abanex digitalisiert mit entsprechend ausreichenden Hinweisen und Bezeichnungen in einem von Abanex gewünschten Datenformat und in von Abanex gewünschter Dateigröße zur Verfügung gestellt (siehe auch 5., Nr. 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) Im Fall einer gegenüber vorstehender Vereinbarung verspäteten Überlassung der von Abanex für die Erstellung der Internetpräsentation der Vertragspartnerin benötigten Inhalte (ganz oder teilweise) oder der Überlassung abweichend hinsichtlich der vereinbarten Art und Güte, ist Abanex berechtigt, ab dem 1. des Folgemonats des Verzuges, der ohne gesonderte Mahnung eintritt, die gesondert vereinbarte Vergütung für die Erstellung der Internetpräsentation und deren anschließende Verlinkung zu verlangen. Abanex haftet nicht für die Qualität der Wiedergabe von Firmenlogos, Fotos, Abbildungen etc., insbesondere nicht für Farbabweichungen. Abanex haftet ferner nicht für den Inhalt der Internetpräsentation, auch nicht für deren Richtigkeit und Vollständigkeit hinsichtlich aller einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

2. Abanex wird der Vertragspartnerin die fertiggestellte Internetpräsentation zur Ansicht und zur Verfügung stellen, deren Funktion, Form und Inhalt als genehmigt gelten, soweit Abanex nicht innerhalb einer Woche ein schriftlicher Widerspruch der Vertragspartnerin zugeht.

3. Wünscht die Vertragspartnerin nach erstmaliger Erstellung und Abnahme der Internetpräsentation gemäß 3., Nr. 1 und 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Veränderung der jeweiligen Inhalte, hat die Vertragspartnerin hierfür keine gesonderte Vergütung zu entrichten, sofern von ihr nicht mehr als drei einzelne Veränderungen der jeweiligen Inhalte pro Jahr gewünscht werden; vorstehende Jahresfrist beginnt jeweils mit Beginn der zwischen Abanex und der Vertragspartnerin gesondert zu schließenden Vereinbarung beziehungsweise bei Vertragsverlängerung jeweils ein Jahr nach diesem Termin.

4. Soweit nichts anderes zwischen Abanex und der Vertragspartnerin wirksam vereinbart wurde, wird Abanex der Vertragspartnerin die Nutzung einer Domain mit dem Toplevel ".de" für die Dauer der Wirksamkeit des gesondert zu schließenden Vertrages zur Nutzung überlassen und der Vertragspartnerin zu dieser Domain eine e-Mail-Adresse einrichten. In der in einer geschlossenen Vereinbarung vereinbarten Vergütung ist ein sogenannter Traffic (ein Datenvolumen) von 2 GB je Kalendermonat, gegebenenfalls zeitanteilig, enthalten; sofern dieses in einem Kalendermonat überschritten wird, ist Abanex berechtigt, von der Vertragspartnerin eine weitere Vergütung nach Maßgabe 5., Nr. 1 sowie aller weiteren einschlägigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verlangen. Bei Beendigung des Vertrages steht der Vertragspartnerin grundsätzlich kein Recht zur Weiternutzung des Domain-Namens sowie der e-Mail-Adresse zu, es sei denn, Abanex bestätigt etwas abweichendes schriftlich oder kündigt den Domain-Namen sowie die e-Mail-Adresse die der / den zuständigen Vergabestelle/n.

5. Die Vertragspartnerin verpflichtet sich, bei den von ihr zur Verfügung gestellten Inhalten zur Erstellung einer Internetpräsentation alle bestehenden gesetzlichen Vorschriften und die Maßgaben nach 7. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollumfänglich zu beachten.

6. Abanex wird, sofern die Vertragspartnerin keine eigene Internetpräsentation hat, für die Vertragspartnerin die Eintragung eines Domainnamens veranlassen und die technische Abwicklung (zum Beispiel als "tech-c") vornehmen. Die Vertragspartnerin wird darauf hingewiesen, dass die zuständigen Vergabestellen die Zuteilung von Domainnamen nach Maßgabe ihrer Vergaberichtlinien und gesetzlichen Bestimmungen ablehnen können; eine Verpflichtung, die Vergabe des Domainnamens wie vom Kunden gewünscht zu erwirken, wird von Abanex insoweit nicht übernommen. Des weiteren übernimmt Abanex keine Gewähr dafür, dass der von der Vertragspartnerin gewünschte Domainname verfügbar und / oder frei von Rechten Dritter ist. Eine Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit des gewünschten Domainnamens sowie der Freiheit von Rechten Dritter derselben ist von Abanex nicht geschuldet, sondern obliegt ausschließlich der Vertragspartnerin.

4. Weitere integrierte Inhalte / Haftung

1.
Hat die Vertragspartnerin bereits eine Internetpräsentation und wird diese in das Internetportal in irgendeiner Form integriert, haftet die Abanex für diese Inhalte nicht. Diese Inhalte sind lediglich als Auflistung fremder Inhalte zu verstehen, für deren inhaltliche Richtigkeit und Vereinbarkeit mit der Rechtsordnung Abanex nicht haftet, da diese fremden Inhalte nicht von Abanex erstellt worden und daher als fremde Inhalte im Sinne von § 5, Abs. 2 des Teledienstgesetzes (TDG) anzusehen sind.

2. Hinsichtlich der Integration weiterer fremder Inhalte im Sinn 4., Nr. 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt im übrigen 7. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

5. Vergütung etc.

1.
Für die mit Abanex vereinbarten Leistungen zahlt eine Vertragspartnerin oder Auftraggeberin eine Vergütung nach den Bestimmungen einer gesondert geschlossenen Vereinbarung. Sofern Abanex für eine Vertragpartnerin eine Leistung erbringt, die diese explizit oder konkludent beauftragt hat und über die keine gesonderte Vereinbarung geschlossen wurde, bestimmt sich die Höhe der Vergütung für diese Leistung nach der zur Zeit der Leistungserbringung gültigen Preisliste von Abanex oder, falls in dieser die entsprechende Leistung nicht explizit angegeben ist, nach zeitlichem Aufwand mit einem in der zur Zeit der Leistungserbringung gültigen Preisliste von Abanex genannten, falls nicht vorhanden nach einem marktüblichen Stundensatz. Die gültige Preisliste von Abanex kann in den Geschäftsräumen von Abanex nach Terminvereinbarung eingesehen und nach Anforderung bei begründetem Interesse auch in Papierform zur Verfügung gestellt werden.

2. Das einmalige Einrichtungsentgelt einer Vertragspartnerin ist, sofern eine Vergütung vereinbart wurde, ohne Abzug unverzüglich nach Auftragserteilung und -annahme fällig und zahlbar. Die laufenden monatlichen Entgelte einer Vertragspartnerin sind jeweils im Voraus bis spätestens zum 3. Werktag des Monats (Zugang), der in einem gesondert zu schließenden Vertrag als Fälligkeit vereinbart wurde, fällig und zahlbar.

3. Weitere in gesondert geschlossenen Vereinbarungen oder vereinbarte Entgelte für Leistungen von Abanex sind jeweils innerhalb von einer Woche nach Zugang einer entsprechenden Rechnung, gegebenenfalls auch im Voraus, fällig und ohne Abzug zahlbar, sofern nicht etwas abweichendes wirksam vereinbart wurde.

4. Sofern eine Vertragspartnerin Abanex zur Erstellung einer Internetpräsentation auf Basis eines Templates (Vorlage) benötigten Inhalte nicht digitalisiert mit entsprechende ausreichenden Hinweisen und Bezeichnungen in einem von Abanex gewünschten Datenformat und in von Abanex gewünschter Dateigröße zur Verfügung stellt, ist Abanex berechtigt, von der Vertragspartnerin für den erhöhten Arbeitsaufwand eine gesonderte Vergütung zu verlangen, deren Höhe sich nach der zur Zeit der Leistungserbringung gültigen Preisliste von Abanex oder, falls in dieser die entsprechende Leistung nicht explizit angegeben ist, nach zeitlichem Aufwand mit einem in der zur Zeit der Leistungserbringung gültigen Preisliste von Abanex genannten, falls nicht vorhanden nach einem marktüblichen Stundensatz bestimmt (siehe auch 5., Nr. 1, Satz 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen).

5. Schuldbefreiend können Zahlungen nur direkt an Abanex beziehungsweise auf ein auf ihren Namen lautendes Konto geleistet werden; Kundenbetreuer von Abanex haben ausdrücklich keine Inkassovollmacht. Generell sind Kundenbetreuer von Abanex nicht berechtigt, Abanex in irgendeiner Form zu vertreten und / oder rechtlich zu verpflichten.

6. Abanex ist nicht verpflichtet, für die von ihr erbrachten beziehungsweise zu erbringenden Leistungen oder für alle weiteren ihr zustehenden Zahlungen gesonderte Rechnungen zu erstellen, sofern sich der Zahlungsgrund und die Zahlungshöhe aus einer gesondert geschlossenen Vereinbarung ergeben und dies zur steuerlichen Anerkennung der Leistung / Zahlung ausreichend ist; vielmehr ist es ausreichend, wenn Abanex einer Vertragspartnerin oder Auftraggeberin eine Zahlungsanforderung oder Einzugsmitteilung zustellt. Es gilt 12., Nr. 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

7. Für den Fall eines Zahlungsverzuges kann Abanex der Vertragspartnerin oder Auftraggeberin je erstellter oder telefonisch erfolgter außergerichtlicher Mahnung für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand etc. eine pauschale Mahngebühr in Höhe von netto 5,00 € zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer verlangen, die unverzüglich nach Zugang einer entsprechenden Rechnung, Zahlungsanforderung oder Einzugsmitteilung fällig und zahlbar ist.

8. Für den Fall, dass die Vertragspartnerin oder Auftraggeberin von Abanex eine Einzugsermächtigung erteilt und von Abanex einen Einzug gemäß den in einer gesondert geschlossenen Vereinbarung vereinbarten Zahlungsbedingungen und -fälligkeiten vorgenommen, hat der von dem bezogenen Kreditinstitut nicht oder nicht in voller Höhe eingelöst oder zu einem späteren Zeitpunkt von wem auch immer zurückgebucht wurde, kann Abanex von der Vertragspartnerin oder Auftraggeberin neben den ihr hierfür von einem Kreditinstitut in Rechnung gestellten Gebühren je Vorgang für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand etc. eine pauschale Gebühr in Höhe von netto 5,00 € zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer verlangen, die neben den ihr in Rechnung gestellten Gebühren unverzüglich nach Zugang einer entsprechenden Rechnung, Zahlungsanforderung oder Einzugsmitteilung fällig und zahlbar ist.

9. Sofern die Vertragspartnerin oder Auftraggeberin Abanex keine Einzugsermächtigung erteilt oder diese für die Dauer des Vertrages aufrecht erhält, kann Abanex neben der in einer gesondert geschlossenen Vereinbarung vereinbarten Vergütung je Zahlungsvorgang von der Vertragspartnerin oder Auftraggeberin für den höheren Verwaltungsaufwand etc. eine zusätzliche pauschale Vergütung in Höhe von netto 5,00 € zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer verlangen, die unverzüglich nach Zugang einer entsprechenden Rechnung , Zahlungsanforderung oder Einzugsmitteilung ohne Abzug fällig und zahlbar ist.

10. Für den Fall, dass eine Vertragspartnerin und / oder Auftraggeberin eine Zahlungsverpflichtung gleich welcher Art nicht fristgerecht erfüllt, schuldet sie Abanex vom Zeitpunkt der Fälligkeit an Verzugszinsen in Höhe von 7,5 % per anno über dem Basiszinssatz der Bundeszentralbank, die jeweils zum Ende eines Kalendermonats nach Zugang einer entsprechenden Rechnung, Zahlungsanforderung oder Einzugsmitteilung fällig und zahlbar sind.

11. Abanex ist berechtigt, Zahlungen einer Vertragspartnerin oder Auftraggeberin nach eigenem Ermessen gegen alle ihr zustehenden Forderungen gegen die Vertragspartnerin oder Auftraggeberin aufzurechnen; eine Verpflichtung, entsprechende Zahlungen zunächst gegen eine bestehende Hauptforderung aufzurechnen, besteht nicht.

12. Abanex ist jederzeit berechtigt, Forderungen gegen eine Vertragspartnerin oder Auftraggeberin an Dritte ganz oder teilweise abzutreten. Gegenüber der Vertragspartnerin oder Auftraggeberin muss eine entsprechende Abtretung ohne Einhaltung von Fristen formfrei angezeigt werden, wobei dies auch durch den Abtretungsempfänger erfolgen kann.

6. Laufzeit / Vertragsbeendigung / Kündigung / Rechtsfolgen

1.
Sofern mit einer Vertragspartnerin nichts anderes wirksam vereinbart ist, beträgt die Dauer einer Vereinbarung hinsichtlich der Verlinkung einer Internetpräsentation in das Internetportal oder der Erstellung einer Internetpräsentation, der Veröffentlichung / Bereitstellung der selben im Internet und der Verlinkung der selben in das Internetportal jeweils ein Jahr ab Vertragsbeginn. Diese Vereinbarungen verlängern sich mit gleichen Kündigungsfristen jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht Abanex oder die Vertragspartnerin die gesondert zu schließende Vereinbarung schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ablaufzeitraum kündigt; maßgeblich ist der Zugangstermin der Kündigung.

2. Eine Kündigungsmöglichkeit (fristlos oder zu einem anderen Termin) aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Für Abanex liegt ein wichtiger Grund insbesondere dann vor, wenn über das Vermögen der Vertragspartnerin die Durchführung eines Insolvenzverfahrens beantragt oder eröffnet worden oder die Vertragspartnerin mit mindestens zwei Monatsentgelten / -raten (netto) der gesondert vereinbarten Vergütung in Verzug ist. Im Fall einer Kündigung aus wichtigem Grund bleiben Abanex sämtliche bis zu einer fiktiven fristgerechten Kündigung des Vertragsverhältnisses zum nächstmöglichen Zeitpunkt be- und entstehenden Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis unbeschadet etwaiger Handlungen gemäß 6., Nr. 3 vollumfänglich erhalten, die mit Wirksamkeit der Kündigung fällig und ohne Abzug zahlbar werden.

3. Ist die Vertragspartnerin mit der Zahlung von mindestens zwei Monatsentgelten / -raten (netto) im Verzug, kann Abanex die Internetpräsentation der Vertragspartnerin aus dem Internetportal herausnehmen und, sofern diese von ihr erstellt wurde, die Internetpräsentation nebst der zur Verfügung gestellten e-Mail-Adresse sperren oder löschen. Aus vorstehenden Handlungen kann die Vertragspartnerin keinerlei Ansprüche gegen Abanex herleiten, deren Rechte auf Erhalt der vereinbarten Vergütung etc. unbeschadet der vorstehenden Handlungen bestehen bleiben.

4. Mit wirksamer Beendigung des Vertrages, kann Abanex die Internetpräsentation der Vertragspartnerin aus dem Internetportal herausnehmen und, sofern die Internetpräsentation von ihr erstellt wurde, sperren oder löschen. Hat Abanex für die Vertragspartnerin die Internetpräsentation erstellt, hat die Vertragspartnerin kein Recht zur Weiternutzung der Domain etc. und der Internetpräsentation hinsichtlich der von Abanex erstellten Inhalte, also insbesondere der äußeren Gestaltung (des Templates ,der Vorlage, in das die Inhalte der Vertragspartnerin eingearbeitet wurden); die von der Vertragspartnerin eingebrachten Inhalte darf die Vertragspartnerin selbstverständlich weiter nutzen. Für den Fall eines jeden Verstoßes gegen vorstehende Bestimmung, kann Abanex von der Vertragspartnerin einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von netto 1.000,00 € zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer verlangen, der unverzüglich nach Zugang einer entsprechenden Rechnung, Zahlungsaufforderung oder Einzugsmitteilung ohne Abzug fällig und zahlbar ist.

7. Eingestellte und zur Verfügung gestellte Inhalte: Anforderungen / Haftung für einbezogene Inhalte

1.
Welche Inhalte in den jeweils von der Vertragspartnerin gewünschten Rubriken (Gewerken, Dienstleistungen beziehungsweise Tätigkeiten) und für welches Gebiet diese in das Internetportal einzustellen sind, entscheidet die Vertragspartnerin unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen: a. Die Vertragspartnerin verpflichtet sich, die für die Einstellung in das Internetportal vorgesehenen beziehungsweise eingestellten Inhalte wahrheitsgetreu zu beschreiben. Die Nutzung optionaler Felder (zum Beispiel das Einstellen von Bilddateien) ist der Vertragspartnerin freigestellt. Bei der Einstellung von Bilddateien haftet Abanex nicht für die Qualität der Wiedergabe, insbesondere nicht für Farbabweichungen. b. Die Vertragspartnerin ist für die von ihr zur Verfügung gestellten Inhalte und deren rechtliche Zulässigkeit selbst verantwortlich. Sie trägt dafür Sorge, keine rechtswidrigen Inhalte in das Internetportal einzustellen beziehungsweise einstellen zu lassen und hierbei auch keine Rechte Dritter (zum Beispiel Urheber- und Markenrechte etc.) zu verletzen. Die Vertragspartner in sorgt insbesondere auch dafür, dass Inhalte, die im Wege der Verlinkung in das Internetportal eingestellt werden, nicht gegen Persönlichkeitsrechte Dritter, gegen das Urheber-, das Wettbewerbs- und das Markenrecht oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. c. Die Einstellung oder das Veranlassen der Einstellung von Inhalten in das Internetportal durch die Vertragspartnerin im Namen von Dritten ist ohne deren ausdrückliche vorangehende Einwilligung unzulässig; insbesondere dürfen ohne Einwilligung einer Betroffenen keine Telefonnummern und / oder Adressen in das Internetportal eingestellt werden. d. Die Vertragspartnerin wird unter gar keinen Umständen in das Internetportal Inhalte einstellen beziehungsweise einstellen lassen, die mit der Anwahl von über die üblichen Gebühren für ein Orts- oder Ferngespräch hinaus kostenpflichtigen Telefonnummer (wie zum Beispiel 0190, 0900 oder 0180) verbunden sind oder Nummern zur Nutzung bereitstellen, die auf eine Agentur mit derartigen Rufnummern verweisen.

2. Abanex ist nicht zur Prüfung verpflichtet, ob ein in das Internetportal oder eine Internetpräsentation eingestellter Inhalt Rechte Dritter beeinträchtigt oder gegen objektives Recht verstößt. Verstoßen von der Vertragspartnerin oder Auftraggeberin zur Verfügung gestellte und von Abanex in das Internetportal oder eine Internetpräsentation einbezogene Inhalte gegen objektives Recht, gilt folgendes: Die Vertragspartnerin oder Auftraggeberin stellt Abanex von allen Ansprüchen Dritter wegen der Veröffentlichung der von ihr zur Verfügung gestellten und eingestellten Inhalte vollumfänglich frei. Sie ist verpflichtet, Abanex von jeder Inanspruchnahme Dritter, die aus einer Verletzung einer gesetzlichen Verpflichtung resultiert, freizuhalten und Abanex alle aus einer Verletzung einer gesetzlichen Verpflichtung entstandenen und entstehenden weitergehenden Schäden zu ersetzen.

3. Eine Vertragspartnerin oder Auftraggeberin haftet dafür, dass alle von ihr übermittelten Dateien virenfrei sind. Als Viren im Sinne dieser Vereinbarung gelten auch sogenannte Würmer und Trojaner etc.. sowie alle Programme etc., die vorsätzlich einen Schaden gleich welcher Art anrichten. Dateien mit Viren kann Abanex löschen, ohne dass der Vertragspartnerin oder Auftraggeberin hieraus Ansprüche zustehen. Abanex behält sich gegen Vertragspartnerinnen oder Auftraggeberinnen die Geltendmachung von Schadenersatz- und sonstigen Ansprüchen wegen virenbedingter Schäden ausdrücklich vor.

4. Abanex behält sich im übrigen vor, nach billigem Ermessen die Aufnahme bestimmter Inhalte in das Internetportal abzulehnen oder bereits aufgenommene Inhalte ganz oder teilweise zu löschen.; dies gilt auch für Ausschreibungen / Anfragen von Auftraggeberinnen. Ein Recht zur Löschung steht Abanex insbesondere auch dann zu, wenn Inhalte oder sonstige Eingaben der Vertragspartnerin oder Auftraggeberin erkennbar rechts- oder sachwidrigen Inhalt haben oder die Bereitstellung der Dienste von Abanex durch diese Inhalte nachhaltig gestört wird. Erfolgt eine Löschung, kann die Vertragspartnerin oder Auftraggeberin daraus keinerlei Ansprüche herleiten.

8. Pflichten von Abanex und Gewährleistung / "Virtueller Marktplatz" / Erreichbarkeit

1.
Abanex ist weder Partei noch Vertreter einer Partei aller zwischen einer Vertragspartnerin und einer Auftraggeberin oder einer anderen Vertragspartnerin gegebenenfalls abgeschlossenen Geschäfte, die bei der Nutzung des Internetportals als "virtuellem Marktplatz" zustande kommen. Abanex übernimmt daher keinerlei Verantwortung und Haftung für die Vertragsanbahnung, den Vertragsabschluß, eine etwaige Vertragsdurchführung und -abwicklung etc. derartiger Rechtsgeschäfte, die ausschließlich zwischen einer Vertragspartnerin und einer Auftraggeberin zustande kommen und abgewickelt werden.

2. Abanex übernimmt ferner keinerlei Verantwortung und Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von einer Auftraggeberin übermittelten und abgegebenen Erklärungen, sowie für die Identität, die Integrität und die Bonität etc. einer Auftraggeberin.

3. Bei von Abanex weitergeleiteten Ausschreibungen / Anfragen von Auftraggeberinnen und gegebenenfalls Angeboten von Vertragspartnerinnen handelt es sich um für die Abanex fremde Inhalte im Sinne von § 5, Abs. 2 des Teledienstgesetzes (TDG). Die rechtliche Verantwortung für diese von Abanex weitergeleiteten Anfragen / Ausschreibungen und Angebote liegt bei der jeweiligen Auftraggeberin, die eine Ausschreibung / Anfrage vornimmt, vorlegt, in das Internetportal einstellt oder einstellen lässt beziehungsweise bei der jeweiligen Vertragspartnerin, die ein Angebot abgibt.

4. Es ist nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich, alle Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Medium Internet auszuschließen. Unter anderem aus diesem Grund übernimmt Abanex keine Gewährleistung und Haftung für technische Mängel, insbesondere für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Internetportals und der von ihr erstellten Internetpräsenzen sowie für die vollständige und fehlerfreie Wiedergabe der von den Auftraggeberinnen im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung abgegebenen Ausschreibungen / Anfragen.

5. Abanex gewährleistet eine hohe Erreichbarkeit der Server des Internetportals und der von ihr erstellten Internetpräsenzen (mindestens 97,5 % im Monatsmittel). Ausgenommen hiervon sind Zeiten, in denen Server aufgrund von Problemen, die nicht im Einflussbereich von Abanex liegen (zum Beispiel höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Streik, Verschulden Dritter etc.) oder aufgrund von technischen Problemen vorübergehend gestört sind.

9. Haftung

1.
Abanex ist zum Ersatz von Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur dann verpflichtet, wenn der Schaden auf Verzug oder von ihr zu vertretende Unmöglichkeit beruht, der Schaden auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruht oder Abanex eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Abanex beruht.

2. Zudem haftet Abanex , wenn eine zwingende Haftung durch das Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist in dem im Produkthaftungsgesetz vorgesehenen Umfang.

3. Abanex haftet indes nicht für Schäden wegen Rechtsmängeln, für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn, soweit nicht die Haftung durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Organen oder Mitarbeitern der Abanex oder das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft begründet wird.

4. In jedem Fall ist die Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung Abanex bei Vertragsschluss vernünftigerweise rechnen musste.

5. Soweit sich aus den vorstehenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, ist jede Haftung von Abanex für Schäden aus einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

6. Alle Haftungsansprüche gegen Abanex aus einem Vertragsverhältnis zwischen Abanex und einer Vertragspartnerin oder Auftraggeberin und solche, die mit einem Vertragsverhältnis in Verbindung stehen, sind unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis des die Haftung begründenden Umstandes und spätestens innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses schriftlich geltend zu machen. Entsprechende Ansprüche, die nicht innerhalb dieser Fristen geltend gemacht werden, sind verwirkt. Bleibt die Geltendmachung erfolglos, so muss ein Anspruch innerhalb von drei Monaten nach schriftlicher Ablehnung durch Abanex gerichtlich geltend gemacht werden, anderenfalls ist er ebenfalls verwirkt.

7. Alle vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der angestellten und freiberuflichen Mitarbeiter von Abanex .

10. Änderungsrecht

1.
Abanex behält sich das Recht vor, die Zuordnung einer Vertragspartnerin in Rubriken (Gewerken beziehungsweise Tätigkeiten) und Gebieten im Internetportal zu ändern und die jeweilige Vertragspartnerin einer anderen als der ursprünglichen Rubrik beziehungsweise einem anderen als dem ursprünglichen Gebiet zuzuordnen, wenn hierfür ein sachlicher Grund (zum Beispiel eine genauere Spezifizierung der Branchen / Tätigkeiten oder Gebiete etc.) gegeben ist.

11. Rechte am Internetportal etc.

1.
Abanex ist Rechtsinhaber an den Inhalten des Internetportals. Sämtliche Informationen, Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte an dem Internetportal, der dazugehörigen Datenbank und den hier eingestellten Inhalten, Daten und sonstigen Elementen stehen ausschließlich Abanex zu; etwaige Rechte einer Vertragspartnerin oder Auftraggeberin an von ihr eingestellten Inhalten bleiben hiervon selbstverständlich unberührt.

2. Alle Informationen, Firmenzeichen und -logos, Texte, Programme und Bilder etc. der sind urheberrechtlich geschützt und dürfen daher nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von Abanex verwendet werden; dies gilt insbesondere auch für jede Form der Verlinkung auf das Internetportal. Eine Verlinkung auf das Internetportal ist grundsätzlich gestattet, sofern auf die Startseite und nicht darunter liegende Informationsangebote verlinkt wird und sofern der Link nicht innerhalb eines diskriminierenden Umfeldes (zum Beispiel innerhalb eines pornographischen oder eines rechtsradikalen Angebots etc.) angebracht ist; vorstehende Erlaubnis kann von Abanex ohne Angabe eines Grundes jederzeit widerrufen werden.

3. Durch Abfrage gewonnene Inhalte des Internetportals dürfen weder ganz oder teilweise von einer Vertragspartnerin, Auftraggeberin oder Dritten verwendet werden, um eine eigene Datenbank gleichwohl in welcher Form zu erstellen. Durch Abfrage gewonnene Inhalte des Internetportals dürfen von einer Vertragspartnerin, Auftraggeberin oder Dritten auch nicht für sonstige Zwecke einer gewerblichen / kommerziellen Datenverwertung genutzt werden.

4. Die Vertragspartnerin oder Auftraggeberin verpflichtet sich, sämtliche für Abanex bestehenden Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte vollumfänglich zu beachten und zu wahren. Für den Fall eines jeden Verstoßes gegen vorstehende Bestimmung, kann Abanex von der Vertragspartnerin oder Auftraggeberin einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von netto 1.000,00 € zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer verlangen, der unverzüglich nach Zugang einer entsprechenden Rechnung, Zahlungsaufforderung oder Einzugsmitteilung ohne Abzug fällig und zahlbar ist. Die Geltendmachung eines auf Grund eines diesbezüglichen Verstoßes entstandenen höheren Schadens bleibt Abanex unbenommen.

5. Die Vertragspartnerin verpflicht sich ferner, ihr von Abanex weitergeleitete oder (auch über das Internetportal) zur Verfügung gestellte oder zugänglich gemachte Ausschreibungen oder Anfragen von Auftraggeberinnen vertraulich zu behandeln und keiner/m Dritten weiterzugeben. Für den Fall eines jeden Verstoßes gegen vorstehende Bestimmung, kann Abanex von der Vertragspartnerin oder Auftraggeberin einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von netto 1.000,00 € zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer verlangen, der unverzüglich nach Zugang einer entsprechenden Rechnung, Zahlungsaufforderung oder Einzugsmitteilung ohne Abzug fällig und zahlbar ist.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand / Sonstiges

1.
Für sämtliche Ansprüche aus einem mit Abanex geschlossenem Vertrag ist Erfüllungsort der Sitz von Abanex .

2. Der ausschließliche Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder über einen mit Abanex geschlossenen Vertrag ist der Sitz von Abanex , soweit dies rechtlich zulässig ist.

3. Für alle mit Abanex geschlossene Verträge sowie alle sich aus diesen ergebenden Rechte und Pflichten gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller materiellen und prozessualen Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen. Die Vorschriften des UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen.

4. Vereinbarungen zwischen Abanex und einer Vertragspartnerin oder einer Auftraggeberin, einschließlich der Abbedingung des Schriftformerfordernisses, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unbedingt der Schriftform.

5. Abanex ist, sofern nicht etwas abweichendes schriftlich vereinbart wurde, berechtigt, sämtliche Zustellungen an eine Vertragspartnerin oder an eine Auftraggeberin per e-Mail durchzuführen, wobei als Zugang das Datum der Absendung der e-Mail vereinbart wird; eine Zustellung per e-Mail gilt als schriftliche Zustellung im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei einem Verstoß gegen die Verpflichtung nach 2., Nr. 5, Satz 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt eine Zustellung nach drei Tagen nach Absendung an die letzte bekannte Adresse des Empfängers als erfolgt.

6. Jede Vertragspartnerin oder Auftraggeberin erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass von ihr im Zusammenhang mit der Nutzung des Internetportals www.expertinnen24.de versandte und empfangene e-Mails und / oder Nachrichten (zum Beispiel über ein Kontaktformular etc.) automatisch ohne gesonderten Hinweis als "offene" ("Cc") oder "verdeckte" ("Bcc") Kopie oder auch technisch anderweitig an Abanex gesandt, von dieser gelesen, gespeichert und weiterverarbeitet sowie weitergeleitet werden können; gleiches gilt für im Zusammenhang mit der Nutzung einer von Abanex für eine Vertragspartnerin erstellten Internetpräsentation versandte und empfangene e-Mails und / oder Nachrichten.

7. Mit Bekanntgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten diese als zwischen Abanex und einer Vertragspartnerin oder einer Auftraggeberin als rechtswirksam vereinbart; entsprechende vorherige Vereinbarungen werden mit Bekanntgabe und Vereinbarung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, sofern die Vertragspartnerin oder Auftraggeberin diese nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen (Zugang) schriftlich widerspricht. Gleiches gilt gegebenenfalls analog für den Fall einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Abanex zu einem späteren Zeitpunkt, sofern die Vertragspartnerin oder Auftraggeberin diese nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen (Zugang) schriftlich widerspricht oder diese einer Vertragspartnerin oder Auftraggeberin unangemessen benachteiligen oder für diese unbillig sind.

8. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt; ferner bleiben in diesem Fall alle weiteren zwischen Abanex und einer Vertragspartnerin bestehenden Vertragsverhältnisse bestehen. Die unwirksame Bestimmung ist derart zu ersetzen und eine Lücke derart zu ergänzen, dass der mit der unwirksamen Bestimmung beziehungsweise mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Abanex im ganzen erstrebte wirtschaftliche beziehungsweise rechtliche Zweck soweit wie möglich erreicht wird. Beruht die Unwirksamkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Mindestmaß.